
MoD
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Mitglied seit: 24.10.07
Ort: Dekka Denzia
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>>Naja jedenfalls wenn das recht eindeutig in deine Richtung geht, dann besteht nen SChadensersatzanspruch. Der BGH in Fällen von Zerstörung oder BEschädigung von Gebrauchtwagen ne relativ abschließende Kasuistik zur Naturalrestitution entwickelt. Gleichartige und gleichwertige Sachen müssen demnach beschafft werden vom Schädiger. Es gilt allerdings die Grenze der Unzumutbarkeit. Sollte aber alles nicht betroffen sein, so als Ferndiagnose. Sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden sein oder?
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>Hach, wie ich die Bürokratie und den Rechtsstaat liebe: Von Normalsterblichen für Normalsterbliche gemacht...
In Englisch ist es etwas verständlicher, Yahoo Babel Fish sei dank:
"Naja anyhow if quite clearly into your direction goes, then exists nen claim for damages. The BGH in cases of destruction or damage of used car ne relatively locking Kasuistik for restitution in kind develops. Homogenous and equivalent things must therefore be procured by the Schädiger. It is valid however the border of the unreasonableness. However if everything should not be concerned, so as remote diagnostics. Should no economic total loss be or?"
__________________ Schade, dass du endlich gehst! |
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