Antwort auf: Re:Army of Two von Blonder

MoD
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>Hrhr
>Also ich denke mal, das hat er sich geschenkt, der Kerl. Man muss ja was unterschreiben und wenn dies keiner getan hat/konnte, wird er sie so mitgenommen haben.


Ja gut, aber so ist der Kunde doch im Recht. Er kann sich darauf behaupten, er habe das Paket nie erhalten. Der UPS-Mann muss doch anhand der Unterschrift des zu Beliefernden belegen können, dass er das Paket ausgehändigt hat. Die Paketdienste sind nicht berechtigt Lieferungen vor die Tür zu legen oder bei Nachbarn abzugeben, es sei denn, der Kunde hat vorher per Mail oder Fax sein Einverständnis für die beiden Optionen (Tür/Nachbar) abgegeben. In diesem Fall braucht der Paketdienst nicht zu haften, da ein schriftliches Einverständnis des Kunden vorliegt. In diesem Fall, war dem aber scheinbar nicht so. Kunde hat kein Paket erhalten bzw. es fehlt der Beweis, dass es dem Kunden ausgehändigt wurde, sprich es fehlt die Unterschrift! Ich würde da auf jeden Fall nicht so schnell aufgeben.

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Schade, dass du endlich gehst!
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