Antwort auf: ich glaub es geht schon wieder los "Killerspiele verbieten" von Mortal

House M.D.
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Ihr braucht euch da überhaupt keine Sorgen zu machen. Der Vorstoß der Bundesinnenministerkonferenz ist aus juristischer Sicht nicht haltbar.
Unabhängig davon in wessen Schutzbereich der Grundrechte der Eingriff dann auch vorliegt (Konsum der Spiele, Vertrieb der Spiele oder Produktion der Spiele), wird ein Verbot keinen Bestand haben können. Zwar gilt sowohl für die allg. Handlungsfreiheit und die Berufs- und Wissenschaftsfreiheit der einfache Gesetzesvorbehalt, allerdings auch wie für jedes staatl. Handeln das Übermaßverbot. Und an besagtem Übermaßverbot wird ein eventuelles Gesetz scheitern. Mag man im ersten Punkt eine Zweckmäßigkeit noch bejahen so liegt in diesem Fall schon im nächsten Punkt, bei der Geeignetheit eine unüberwindbare Hürde für das Gesetz.
Solange die Kausalität von Videospielkonsum und "Amoklauf" nicht einwandfrei belegt werden kann, kann das Mittel (das Gesetz) auch nicht geeignet sein. Selbst wenn dies, was bei derzeitigem Wissensstand der Menschheit schwerlich zu glauben ist der Fall sein sollte, so scheitert das Vorhaben spätestens an der Erforderlichkeit, denn im Verhältnis zur Dringlichkeit des rechtfertigenden Zwecks, stellt der Eingriff nicht das mildeste zur Verfügung stehende Mittel dar.
Da die Schutzbereiche des Kerns des GG betroffen sind braucht man sich da auch in Zukunft keine Sorgen zu machen. Denn sollte in diesem Bereich selbst etwas abgeschafft werden, erklärt die Ewigkeitsklausel das GG für kaputt und der Staat existiert nicht mehr.

Das gesagte gilt solange, bis zweifelsfrei bewiesen ist, dass Videospiele als Auslöser für killing sprees verantwortlich sind. Dann bedarf es einer genaueren Prüfung. Solange kann der BMI entscheiden was er will. Karlsruhe hilft!

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