Antwort auf: Re:Anmerkung zur Anmerkung von george bush

House M.D.
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>Äh, doch Wie lange hat die Sache mit der Pendlerpauschale gedauert? Und das war eine Sache, die sicher mehr Leute betroffen hat als Videospiele. Außerdem mußten die deutschen Lottovermittler sogar vor den europäischen Gerichtshof ziehen, was auch schon über 1 Jahr her ist.

Äh nein. das Verfassungsgericht wartet teilweise nicht einmal darauf ob eine Beschwer eingelegt wird.

Als aktuelles Beispiel sei das Ausführungsgesetz zum LissabonVertrag (AEUV) genannt. Bevor Köhler das Gesetz prüfte und dementsprechend auch bevor er es unterschreiben wollte bekam er einen Anruf von Papier, dem Vorsitzenden des BVerfG. In diesem Anruf teilte Papier dem Bundespräsidenten mit, dass er das Gesetz nach hinten auf seinen Schreibtisch schieben könne, weil das Verfassungsgericht von sich aus mit einer Prüfung am Verfassungsrecht begonnen hätte.

Darüberhinaus weist der EuGH keine superinstanzlichkeit auf. Der EuGH ist mit Fragen des nationalen Verfassungsrechts gar nicht betraut. Er besitzt keine Kompetenz an dieser Stelle. Darüberhinaus kommt es natürlich auch darauf an was das EuGEI zu dem Fall sagt, sofern der EuGH keine ausdrückliche Kammerzuweisung im vorliegenden Fall hat.

Wenn dich der Lotto shit übrigens interessiert, dann solltest du dir die Schlussplädoyers der Generalanwälte durchlesen, denn die arbeiten die Urteile auf europäischer Ebene für den EuGH aus.

Scheinbar hatten die Lottovermittler beschissenen Rechtsbeistand. Es gibt kodifizierte Möglichkeiten dem ganzen Geschwindigkeit zu verleihen. Darüberhinaus auch Vollzugsverbote für die Verwaltungen bis zum Urteil. Stichwort einstweilige Anordnung respektive Aufnahme/Wiedereinsetzung der aufschiebenden Wirkung nach 80 V VwGO.

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