Antwort auf: Re:die letzten Tage: STREICH auf STREICH... von corpse

MoD
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>ich hab mal ne frage: um in einem appartement zu streichen, braucht man da die genehmigung des vermieters?

Soweit ich weiss nicht, solange du nichts unternimmst, was in Richtung Wertminderung der Immobilie geht. Das einzige was der Vermieter verlangen kann ist, dass du bei Auszug die Wände in einer neutralen Farbe (weiss) streichst. Solange du keine Wände einreissen willst, Türen vergrössern, sanitäre Installationen umänderst usw. brauchst du keine Genehmigung.

>@ mod: nettes motiv, bist du nicht vater?

Doch bin ich, aber was ist schlimmer, dieses Motiv oder der Fakt, dass meine Freundin den Mülleimer im Badezimmer mit einer Collage aus ausgerissenen Bildern und Schnipseln aus Porno-Zeitschriften zugekleistert hat!? Sieht auch nett aus

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Schade, dass du endlich gehst!
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