Antwort auf: Re:Verkehr mit Minderjährigen: von RichyGuitar

DaveTheBrave
Status: User
Mitglied seit: 27.10.07
Ort: -
Beiträge: 5510


Vielen Danke!

Ich hoff, ihr versteht das jetzt nicht falsch

Ist mir aber auch egal.


Danke nochmal!


>Das steht in den §§ 174, 176 und 182 StGB.
>[http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307]
>
>Das Schutzalter liegt bei 14 Jahren (Kinder).
>Sexuelle Kontakte mit 14- bis 16-järigen (Jugendlichen) sind dann strafbar, wenn sie unter Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt oder unter Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung geschehen.

Und unter 14 Jahren ist es praktisch ganz verboten dementsprechend, hab ich das richtig verstanden?

Auf diesen Beitrag antworten