Antwort auf: An die Wirtschaftsrechtler von skorag

House M.D.
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>In zwei Tage beginnt meine Klausurenphase wieder und habe im Fach "Wirtschaftsrecht" noch die ein oder andere Frage. Vllt. kann mir die hier ja jemand beantworten.


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>- Verjährt die Schadensersatzpflicht aus §823 BGB gemäß dem Schadensersatz aus §437 Nr. 3 BGB wie es in dem §438 BGB geregelt ist, oder gilt dort eine andere Verjährungsfrist?


lol nein natürlich nicht. Kaufrecht hat doch nichts mit Deliktsrecht zu tun. Übrigens ist 437 keine AGL, sondern nur eine Verweisung zurück auf 280 I, II und III. Schadensersatz ist in 437 selbst nicht drin.
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>- Verliert bei einer Sicherungsübereignung der bisherige Eigentümer das Eigentum an der Sache gemäß §§929 Satz 1, 930? Wäre irgendwo logisch, steh grad aber aufm Schlauch.
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Für eine Sicherungsübereignung kann jeder Übereignungstatbestand gewählt werden. Und ja das Eigentum geht auf den Erwerber über.

>- Zählt der §1 I Satz 1 ProdHaftG lediglich bei Produktionsfehlern, oder auch bei Konstruktions-, Fabrikations- und Produktbeobachtungsfehlern?
>Wenn er da nicht angewendet wird...welcher dann?


lies doch einfach 2 ff. ProdHG
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>Das soll erstmal genügen. Danke


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