Antwort auf: Zeugenaussage bei der Polizei von Vector

House M.D.
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>Also, es geht um folgendes:
>Ich und ein Kumpel waren bei einem Geburtstag eingeladen. Der fand an einem kanal statt. Wir sind dort so gegen 11 hingegangen. Knapp 10 Minuten nach unserem Auftauchen kam die Polizei mit 3 Streifenwagen. Wir haben dann irgendwie erfahren, dass irgendwelche Hohlköpfe von Kanal aus Bierflaschen auf vorbeifahrendes Schiff geworfen hatten. Die Verantwortlichen sind aber anscheinend getürmt. Die Polizei hat unsere Personalien aufgenommen und uns gesagt, dass wir alle eine Zeugen-Vorladung zur Wasserschutzpolizei bekommen.
>
>Jetzt meine Frage, kann man eine solche Vorladung abweisen/ablehnen? Oder muss man der nachkommen. Ich und mein Freund können nämlich absolut nichts dazusagen, da wir als das passiert war noch gar nciht da waren.


Kommt die Vorladung von der Polizei muss man nicht hin. Flattert allerdings ein offizieller Brief der Staatsanwaltschaft mit Aufforderung auszusagen ins Haus, ist es ratsam ihr Folge zu leisten, denn die kann auch zwangsweise durchgesetzt werden.
Ablehnen musst du auch nichts. Stellt euch vor es ist Krieg äh Aussage bei den Cops und keiner geht hin. lol.

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