Antwort auf: Re:n kleiner Unfall von cerberus

House M.D.
Status: User
Mitglied seit: 08.11.07
Ort: -
Beiträge: 1840


>Also die Leute, die die Straße kennen sagen auch, dass ich alles richtig gemacht habe und ich nicht schuld bin. Die Frau erzählt auch lauter Widersprüche, also so ganz einig ist sie sich wohl slber nicht...

Das du alles richtig gemacht hast, entnehme ich ja schon deinen Ausführungen
>>
>>
>Bäh, sowas ist übel.



Ja, war nervig und teuer. Jedenfalls fürs erste. Geil auch. Cops klingeln mich ausm Bett und erzzählen mir das eine Frau, aus versehen, beim Versuch den Bus zu  erreichen, mit ihrer Handtasche meinen Außenspiegel abgerissen hat.

>Mal gucken was der Gutachter morgen sagt.

toi toi toi.

>Danach muss ich abwarten wie die Versicherung entscheidet. Sollte aber mal alles gutgehen. Hab ja nun nix falsch gemacht!

Grundsätzlich obliegt der Zivilgerichtsbarkeit in Form des Richters die freie Beweiswürdigung. Wenn der Polizeibericht in deine Richtung argumentiert und die Alte wirklich voller Widersprüche ist. Warum sträubt sie sich jetzt? Will sie das nicht über die Versicherung machen, weil sie schon in einer so hohen Kategorie ist? Dann passiert ihr das vielleicht häufiger.

Naja jedenfalls wenn das recht eindeutig in deine Richtung geht, dann besteht nen SChadensersatzanspruch. Der BGH in Fällen von Zerstörung oder BEschädigung von Gebrauchtwagen ne relativ abschließende Kasuistik zur Naturalrestitution entwickelt. Gleichartige und gleichwertige Sachen müssen demnach beschafft werden vom Schädiger. Es gilt allerdings die Grenze der Unzumutbarkeit. Sollte aber alles nicht betroffen sein, so als Ferndiagnose. Sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden sein oder?

Hier ist geschlossen