Antwort auf: Re:nette Falschlieferung von Chilitree01

Sebastian
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>Na für Deutschland. Das Fallbeispiel war allerdings ein anderes. Im Beispiel bekam ein Kunde ein Paket zugeschickt was er nicht bestellt hatte. Und im Nachhinein kam dann die Zahlungsaufforderung. Diese war allerdings nicht rechtsgültig weil nie eine Einigung zwischen beiden Seiten zustande gekommen ist was den Handel betraf. Der Kunde konnte sein Paket behalten und über dessen Inhalt frei verfügen.

Okay, das ist natürlich etwas anderes. Hierbei gab es im Vorfeld keinen Kaufvertrag und somit haben die Versender natürlich Pech gehabt. Geschenkt!

Mein Fall ist da ein anderer und natürlich könnte ich auch die Klappe halten und das Ding einfach behalten, aber so bin ich einfach nicht und es ist ja der Manager von Mark, der das ganze persönlich in die Hand nimmt. Da könnte vielleicht ein Werbeartikel bei rausspringen oder ich darf den Cue sogar behalten und bekomme noch das Zertifikat dafür. Mal abwarten. E-mail is raus.

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