Antwort auf: neeee von nandor

House M.D.
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>Heute von 11uhr bis 13:30uhr im gerichtssaal verbracht! Ich war zwar nur zeuge, aber ich hab ne falschausage gemacht um nen freund zu decken, dumm nur das jetzt das Kennzeichen geprüft wird und es auffliegt das ich ne falsch aussage gemacht hab....
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>alter schwede, ich hoffe da kommt "nur" ne geldstrafe auf mich zu :/
>
>Das hat man davon wenn man so nen spasten decken will....Hätte er alles zugegeben und das schmerzensgeld einfach bezahlt würde es viel billiger sein als wie jetzt wo ICH auch noch ne Strafe bekomme...
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>Wurde jedenfalls vertagt... bin gespannt wie das jetzt weiter geht, ob da jetzt nochmal ne verhandlung kommt oder wat weiß ich...
>
>FUCK!!!!!!!!!


Ach hier meintest du. Okay, die Aktion an sich war schon ziemlich blöd. Ich könnte dazu auch was sagen, aber ich nehme an das dieser Vorfall in Österreich stattgefunden hat?

Da fehlt mir natürlich dann doch die Expertise. Ich habe gerade mal etwas gesucht und in den Überschriften übereinstimmende Titel gefunden. Leider habe ich aber keinen Zugriff auf den Inhalt der Paragraphen. Interessant wäre hier 288 und 291 öStGB (soweit ich das jetzt ohne Inhalt sehen kann).

Mir fehlt deshalb auch das Strafmaß. In Deutschland ist das eine kritische Sache, die dringend einen Anwalt erfordert, weil das Strafmaß vergleichsweise außerordentlich hoch ist.

Wurdest du vereidet? Bei falscher Aussage nach Vereidigung ist das Mindestmaß "nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder.." Das wäre dann also ein Verbrechen und kein Vergehen mehr.

ABER 158 StGB -> Das Gericht KANN !!!! (es muss nicht) von Strafe absehen, sofern der Zeuge seine Aussage rechtzeitig! richtig stellt und keine Auswirkungen hatte, die zum Zeitpunkt der Richtigstellung nicht mehr zu beeinflussen sind.
In Deutschland ist "rechtzeitig" idR gleichzusetzen mit dem Hauptverfahren. Am Ende der Beweisaufnahme ist damit also die Deadline.

Innerhalb dieses Prozesses wird über mögliche Strafen wohl nicht entschieden. Das erfordert ein eigenes Verfahren.

Hinweis für die Praxis! (gilt auf jeden Fall für die BRD) Ein Zeuge darf nicht lügen. Ein Angeklagter darf lügen. Der Strafverteidiger darf aber nicht lügen. Er darf aber das wiedergeben was sein Mandant ihm als Wahrheit auftischt. Wenn der Anwalt also sagt "in einem ähnlichen Fall, wenn Sie es so und so gemacht hätte, wäre es nicht strafbar" sollte man diesen Hinweis verstehen.

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