Antwort auf: Re:neeee von House M.D.

nandor
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Baumiii85


>[http://www.jusline.at/291_T%C3%A4tige_Reue_StGB.html]
>
>Ich habe es gefunden. Deine Vernehmung ist wohl beendet. Ein "RĂĽcktritt" kommt demnach nicht mehr in Frage. Wobei ich nicht weiĂź wie die Rechtsprechung das bei euch auslegt.
>
>Wenn ich mir § 288 durchlese scheint nichtmal der Meineid ein Verbrechen bei euch zu sein. Sind doch deutlich andere Gesetzesformulierungen, deshalb kann ich da keine Einschätzung geben. Ich kenne zwar jetzt das Strafmaß, aber da die auch ganz anders sind als in Deutschland gebe ich da lieber keinen Tipp ins Blaue ab.
>
>Ich sehe gerade das in Ă–sterreich sogar das LĂĽgen bei der Polizei und Staatsanwaltschaft bestraft wird. Deutet dann doch eher auf eine harte Haltung hin. Krass...



und GLAUBST du, das man für sowas TATSÄCHLICH rein in den KNAST muss? So ne strafe wäre doch mehr als Lächerlich denn wenn ich jemanden krankenhaus reif schlage, bekomme ich 3 jahre bewehrung oder so....

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