Antwort auf: So jetzt nochmal: von DaveTheBrave

House M.D.
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Ich antworte jetzt mal schnell, sonst wird das nie was.

>Also Person A hat sich angeblich auf einer Seite wie dieser angemeldet: [http://www.top-of-software.de/]
>
>Wenn man auf der Seite rumschaut und sich registrieren will, sieht man die Kosten soweit ich weiß sofort.


Auf den ersten Blick habe ich beim kurzen Studium der Seite gar nichts gesehen. Unten steht zwar Impressum und Widerrufsbeleherung (die steht da aber komplett falsch) aber zu kosten habe ich im ersten Moment nichts gefunden. Ah da natürlich. Ein AGB Button. Nach den AGB Ziff. 5 schuldet der Leistungsnehmer 8 € monatlich für mindestens 24 Monaten.

Ob eine Leistung zu vergüten ist, hängt davon ab ob im Zeitpunkt des Bestellvorgangs wirksam auf die AGB hingewiesen worden ist. Dazu hätte in dem Zeitpunkt deutlich sichtbar auf die AGB hingewiesen werden müssen. Erinnert sich der A daran, dass er ein Häkchen setzen musste?

>Allerdings kann A sich nicht an eine solche Registrierung erinnern. Falls A sich tatsächlich registriert haben sollte, dann unwissentlich und vor allem im Unklaren über die Kosten. Denn dann wurde A von irgendwo auf eine Registrierungs-seite verlinkt, bei der die Kosten definitiv nicht erwähnt wurden.

Also wurde A während des Registrierungsvorgangs nicht auf die AGB- und Datenschutzbestimmungen hingewiesen?
>
>Kann A nun zur Kasse gebeten werden, falls A sich tatsächlich aktiv registriert hat, aber im Unwissen über die Kosten war?


Das hängt davon ab ob A auf die AGB hingewiesen worden ist. Dann wären sie Bestandteil des Vertrags geworden. Es müsste dann jedoch in einem weiteren Schritt geprüft werden ob die Klausel, betreffend der Kostenpflichtigkeit, eine überraschende Klausel darstellt. Dabei ist nicht auf den Sach- und kenntnisstand des A abzustellen, sondern die Sachlage aus Sicht eiens objektive, durchschnittlich im geschäftlichen Bereich geschulten Dritten abzustellen.

>Soll A nun eher zurück schreiben, dass er die 12 Monatsmitgliedschaft nicht zahlen werde, da er weder von der seiner Registrierung noch von den Kosten von knapp 100 Euro Bescheid weiß? Oder soll A die Schreiben einfach ignorieren, trotz der üblichen Androhungen von Anwaltsbriefen, etc. ?

Es hängt immer davon ab, inwiefern die Gläubiger wirklich beitreiben wollen. Das lässt sich von außen nie prognostizieren. Theoretisch könnten die für jeden einzelnen Vertrag den Rechtsweg gehen. Ob sich das für die Betreiber lohnt steht auf einem anderen Blatt und dann ist immer noch nicht sicher ob Person A nicht gerade in dem Pool liegt, bei dem man dann noch vollstrecken will.

Auf keinen Fall sollte Person A den oben erwähnten Weg gehen. Wenn A dort hinschreibt das er nicht zahlen werde, dann wird das vom Empfänger des Schreibens als endgültige Verweigerung gewertet und eröffnet uU ohne Fristsetzung zum Schadensersatz statt der Leistung. Dann resultiert das ganze Unterfangen in der Gesamtfälligstellung der Summe.

Hilfreich wäre natürlich wenn A wüsste ob er sich registriert hat oder nicht

>Interessant wird es auch, da A nicht mit richtigem Namen sondern einem Scherznamen angemeldet ist, was darauf hindeutet, dass er sich zwar aktiv angemeldet hat, aber wie gesagt, ohne etwas von Kosten zu wissen.

Ausgelegt wird das vermutlich genau anders rum. Das deutet eher darauf hin, dass er von Kosten wusste diese aber nicht zahlen wollte.

>
>Selbst wenn man irgendwie über die IP oder mail addresse an die Anschrift des Nutzers kommt, kann man beweisen, dass es sich hierbei um "Günter Günthersson" aus "Bumshausen" handelt?


Das ist die Frage. Wie sind die dann überhaupt an A heran gekommen? Kam die Zahlungsaufforderung per Mail? Unter Angabe des richtigen Namens? Dann stellt sich wieder die Frage ob die AGB wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Wenn ja, liegt ein Verstoß gegen die AGB vor. Aber ich vermute das der Betreiber der Website kein Interesse daran hat die Verpflichtungen zu kündigen.

Mehr kann man aber auch erstmal aus der Ferne ohne direkte Einsicht nicht sagen.

Hat A ne Rechtsschutzversicherung? Wenn ja -> zum Anwalt.

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