Antwort auf: Re:neeee von House M.D.

nandor
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Baumiii85


>Ach hier meintest du. Okay, die Aktion an sich war schon ziemlich blöd. Ich könnte dazu auch was sagen, aber ich nehme an das dieser Vorfall in Österreich stattgefunden hat?
>
>Da fehlt mir natürlich dann doch die Expertise. Ich habe gerade mal etwas gesucht und in den Überschriften übereinstimmende Titel gefunden. Leider habe ich aber keinen Zugriff auf den Inhalt der Paragraphen. Interessant wäre hier 288 und 291 öStGB (soweit ich das jetzt ohne Inhalt sehen kann).
>
>Mir fehlt deshalb auch das Strafmaß. In Deutschland ist das eine kritische Sache, die dringend einen Anwalt erfordert, weil das Strafmaß vergleichsweise außerordentlich hoch ist.
>
>Wurdest du vereidet? Bei falscher Aussage nach Vereidigung ist das Mindestmaß "nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe oder.." Das wäre dann also ein Verbrechen und kein Vergehen mehr.
>
>ABER 158 StGB -> Das Gericht KANN !!!! (es muss nicht) von Strafe absehen, sofern der Zeuge seine Aussage rechtzeitig! richtig stellt und keine Auswirkungen hatte, die zum Zeitpunkt der Richtigstellung nicht mehr zu beeinflussen sind.
>In Deutschland ist "rechtzeitig" idR gleichzusetzen mit dem Hauptverfahren. Am Ende der Beweisaufnahme ist damit also die Deadline.
>
>Innerhalb dieses Prozesses wird über mögliche Strafen wohl nicht entschieden. Das erfordert ein eigenes Verfahren.
>
>Hinweis für die Praxis! (gilt auf jeden Fall für die BRD) Ein Zeuge darf nicht lügen. Ein Angeklagter darf lügen. Der Strafverteidiger darf aber nicht lügen. Er darf aber das wiedergeben was sein Mandant ihm als Wahrheit auftischt. Wenn der Anwalt also sagt "in einem ähnlichen Fall, wenn Sie es so und so gemacht hätte, wäre es nicht strafbar" sollte man diesen Hinweis verstehen.


hm... jetzt weiß ich immer noch nicht ob man dafür in den tatsächlich in den Knast gehen kann oder nicht! Alter schwede ich hab viel scheisse gebaut wußte aber immer mit welcher strafe zu rechnen ist, aber jetzt steh ich echt auf dem schlauch! Im internet hab ich nur gelesen das einer wegen falschausage 200€ strafe zahlen musste, wobei die aber unter 18 wahren...

Entweder ich mach mir umsonst nen kopf und werd wohl paar hundert euro zahlen müssen oder ich bekomm so ne strafe....

Alter schwede ich bin so sauer auf meinen super "freund" der meinte, ach bekommst eh nur ne Geldstrafe, ich bezahl die für dich...

Mir gehts gar nicht um das Geld, ich verlass mich da mal auf den spacko, aber ich hab echt bammel vor der weiteren strafe... Ich werd jedenfalls am Montag nen rechtsanwalt kontaktieren, ich will da jetzt so gut es geht raus kommen.... fuck wegen so ner lapalie... hätte er es einfach zugegeben und die paar euro bezahlt wäre alles gegessen... das hat man davon wenn man freunden hilft... hauptsache er kommt gut raus... ich bin so angefressen und gleichzeitig entäuscht... aber ich müsste es ja schon gewöhnt sein, ich bin zu loyal und bekomm das einfach nicht zurück....

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