Antwort auf: Re:neeee von nandor

House M.D.
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>und GLAUBST du, das man für sowas TATSÄCHLICH rein in den KNAST muss? So ne strafe wäre doch mehr als Lächerlich denn wenn ich jemanden krankenhaus reif schlage, bekomme ich 3 jahre bewehrung oder so....

Das kann man nie ganz ausschließen. Kommt natürlich auch drauf an was für Auswirkungen das im Verfahren hatte, in dem gelogen wurde.
Man muss es halt so sehen: Wenn man faire Prozesse will, dann braucht man glaubhafte Zeugen. Wenn dann die Zeugen aussagen könnten was sie wollten ohne das dies Konsequenzen für sie hätte, dann wäre es unweigerlich schwieriger die Wahrheit zu finden und darüber hinaus würden auch einfachste PillepalleProzesse ewig in die Länge gezogen. Man müsste dann für jeden Zeugen extra noch prüfen ob er jetzt glaubwürdig ist oder nicht. usw. usf.

Die Funktionsfähigkeit der Rechtssysteme hängt schon davon ab. Es kann deshalb auch nicht einfach von einem Kavaliersdelikt gesprochen werden. Aber es kommt auch immer auf die Umstände an.
Ist natürlich für einen Staatsanwalt auch nicht der spannendste Prozess den er da führen muss. Auf die Finger klopfen wird man dir sicherlich. Wenn allerdings noch nichts großartig von dir angestellt wurde, glaube ich nicht an eine Freiheitsstrafe. Denn wie gesagt, selbst der Meineid ist bei euch kein Verbrechen (äußerst merkwürdig). Wäre das in Deutschland und hätte ich mehr Infos zum Ausgangsfall, würde ich vermutlich von Tagessätzen ausgehen, max. Bewährungsstrafe.
Ich weiß ja nicht wie die da bei euch so drauf sind

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