Antwort auf: Re:n kleiner Unfall von House M.D.

Khytomer
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Khytomer


>Naja jedenfalls wenn das recht eindeutig in deine Richtung geht, dann besteht nen SChadensersatzanspruch. Der BGH in Fällen von Zerstörung oder BEschädigung von Gebrauchtwagen ne relativ abschließende Kasuistik zur Naturalrestitution entwickelt. Gleichartige und gleichwertige Sachen müssen demnach beschafft werden vom Schädiger. Es gilt allerdings die Grenze der Unzumutbarkeit. Sollte aber alles nicht betroffen sein, so als Ferndiagnose. Sollte ja kein wirtschaftlicher Totalschaden sein oder?

Hach, wie ich die Bürokratie und den Rechtsstaat liebe: Von Normalsterblichen für Normalsterbliche gemacht...

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